Allgemeine Regelungen zum Besuch

Grundlage für alle Hygienemaßnahmen ist die Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
Hier gibt es eine allgemeine Verordnung.

Abstandsregeln

  • Wo immer möglich, ist ein Abstand zu allen Anwesenden von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.
    Mit dieser Empfehlung schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen vor einer Infektion.
    Wenn der Abstand nicht gewahrt werden kann, bitten wir um das Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung.
  • Eine generelle Abstandspflicht oder Personenbegrenzung besteht derzeit nicht.

Hygienemaßnahmen

  • Alle Gäste werden beim Betreten des Hotel & Restaurant Bundschu gebeten ihre Hände zu desinfizieren.
  • Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln und Umarmen, ist zu vermeiden.
  • Alle Mitarbeiter des Hotel & Restaurant Bundschu tragen, sofern der Abstand von 1,5m zum Gast nicht eingehalten werden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung.
  • Gegenstände und Flächen werden regelmässig desinizierend gereinigt.

Platzzuweisung im Restaurant

  • Gäste werden gebeten am Restauranteingang zu warten, bis sie von einem Mitarbeiter an ihren Platz gebracht werden.
  • Eine Begrenzung der Personenzahl besteht derzeit nicht.
  • Über unserem Hygienekonzept gilt immer die aktuelle Verordnung des Landes Baden-Wüttemberg.
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